Oberlandesgericht Köln, 2001-08-30, 7 U 29/01

7 U 29/01Obergericht30.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 29/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-30

Aktenzeichen: 7 U 29/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0830.7U29.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.11.2000 - 5 O 41/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die der Streitgehilfin trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.