7 U 29/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-30, 7 U 29/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 29/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-30
Aktenzeichen: 7 U 29/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0830.7U29.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.11.2000 - 5 O 41/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und die der Streitgehilfin trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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