Oberlandesgericht Köln, 2001-08-31, 19 U 55/01

19 U 55/01Obergericht31.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 55/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-31

Aktenzeichen: 19 U 55/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0831.19U55.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.01.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 O 379/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die jeweils zu erbringende Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu leisten.

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