26 U 24/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-09-19, 26 U 24/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 24/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-19
Aktenzeichen: 26 U 24/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0919.26U24.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 21. Februar 2001 (13 0 397/00) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.
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