Oberlandesgericht Köln, 2001-09-21, 27 WF 188/01

27 WF 188/01Obergericht21.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 188/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-09-21

Aktenzeichen: 27 WF 188/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0921.27WF188.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten vom 4. Mai 2001 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg - Familiengericht - vom 17. April 2001 - 33 a F 24/01 - dahin abgeändert, dass der Beklagte der Klägerin keine Prozesskosten zu erstatten hat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.