Oberlandesgericht Köln, 2001-09-24, 2 W 150/01

2 W 150/01Obergericht24.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 150/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-09-24

Aktenzeichen: 2 W 150/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0924.2W150.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin vom 18. Juli 2001 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 3. Juli 2001 - 4 T 242/01 - wird zugelassen.

Die Sache wird unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 12. Juni 2001 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 1. Juni 2001 - 34 IN 34/01 - an das Landgericht Kleve zurückverwiesen.

Dem Landgericht Kleve wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.

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