18 U 49/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-09-27, 18 U 49/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 49/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-27
Aktenzeichen: 18 U 49/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0927.18U49.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.1.2001 - 91 O 120/00 - wird zurückgewiesen
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klä-ger zu je 1/2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 6.500,-- DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen können auch durch eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen im Inland zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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