17 U 123/99•Oberlandesgericht Köln, 2002-02-20, 17 U 123/99
Oberlandesgericht Köln, 2002-02-20, 17 U 123/99
17 U 123/99Obergericht20.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 123/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-20
Aktenzeichen: 17 U 123/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0220.17U123.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.1999 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln - 7 O 251/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, gegenüber den Klägern
- ein Bestandsverzeichnis über den Nachlass der am 13.06.1996 ver-storbenen Frau E.R. zu erstellen und
- über die Verwaltung und Verwertung der Hausgrundstücke K.straße und F. Nr. 8 in W. für die Zeit ab dem 14.02.1989 gemäß § 259 Abs. 1 BGB Rechenschaft abzulegen.
Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens tragen die Beklagte zu 4/5 und die Kläger zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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