Oberlandesgericht Köln, 2002-02-20, 17 U 123/99

17 U 123/99Obergericht20.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 123/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-20

Aktenzeichen: 17 U 123/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0220.17U123.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.1999 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln - 7 O 251/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, gegenüber den Klägern

  1. ein Bestandsverzeichnis über den Nachlass der am 13.06.1996 ver-storbenen Frau E.R. zu erstellen und
  2. über die Verwaltung und Verwertung der Hausgrundstücke K.straße und F. Nr. 8 in W. für die Zeit ab dem 14.02.1989 gemäß § 259 Abs. 1 BGB Rechenschaft abzulegen.

Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens tragen die Beklagte zu 4/5 und die Kläger zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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