18 U 124/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-02-21, 18 U 124/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-02-21, 18 U 124/01
18 U 124/01Obergericht21.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 124/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-21
Aktenzeichen: 18 U 124/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0221.18U124.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 8.3.2001 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln ( 15 O 48/98) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.
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