Oberlandesgericht Köln, 2002-02-27, 5 U 82/00

5 U 82/00Obergericht27.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 82/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-27

Aktenzeichen: 5 U 82/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0227.5U82.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Dezember 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 342/97 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,- EUR abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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