Oberlandesgericht Köln, 2002-02-28, 7 U 81/01

7 U 81/01Obergericht28.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 81/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-28

Aktenzeichen: 7 U 81/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0228.7U81.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Juni 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 368/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 2.540.000 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Parteien können die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank leisten.

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