Oberlandesgericht Köln, 2002-03-08, 6 U 135/01

6 U 135/01Obergericht08.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 135/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-08

Aktenzeichen: 6 U 135/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0308.6U135.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.05.2001 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 906/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 15.000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte zwar Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.