6 U 135/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-08, 6 U 135/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 135/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-08
Aktenzeichen: 6 U 135/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0308.6U135.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.05.2001 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 906/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 15.000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte zwar Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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