Oberlandesgericht Köln, 2002-03-13, 13 U 151/00

13 U 151/00Obergericht13.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 151/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-13

Aktenzeichen: 13 U 151/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0313.13U151.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.03.2000 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 374/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen sie wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von 15.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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