5 U 70/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-13, 5 U 70/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 70/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-13
Aktenzeichen: 5 U 70/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0313.5U70.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1. März 2000 - 25 O 100/98 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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