7 VA 3/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-14, 7 VA 3/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 VA 3/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-14
Aktenzeichen: 7 VA 3/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0314.7VA3.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag vom 10. Juni 2000, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller Ablichtungen der Entscheidungen zu überlassen, die in den Verfahren Auto F. ./. Auto D. (1 O 157 und 188/00 LG Bonn) ergangen sind, sowie eine Ablichtung des Protokolls der mündlichen Verhandlung in der Sache 1 O 157/00 LG Bonn, wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Antragsgegner entstandenen notwendigen Auslagen.
- Der Geschäftswert wird auf 1.300 EUR festgesetzt.
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