6 W 108/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-18, 6 W 108/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 108/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-18
Aktenzeichen: 6 W 108/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0318.6W108.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 10. 10. 2001 verkündete Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 282/01 - wie folgt abgeändert:
Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend zur Erledigung gebrachten Verfahrens der einstweiligen Verfügung werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
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