Oberlandesgericht Köln, 2002-03-22, 19 U 109/01

19 U 109/01Obergericht22.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 109/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-22

Aktenzeichen: 19 U 109/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0322.19U109.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 04. April 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 351/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.