20 U 134/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-03-22, 20 U 134/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-03-22, 20 U 134/01
20 U 134/01Obergericht22.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 134/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-22
Aktenzeichen: 20 U 134/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0322.20U134.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. Juni 2001 - 21 0 575/00 - unter Klageabweisung und Zurückweisung der Berufung im übrigen wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 18.696,63 DM zzgl. 4 % Zinsen seit dem 21. August 2000 aus 9.725,82 DM und 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 seit dem 15. Januar 2001 aus weiteren 8.970,81 DM zu zahlen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 % und die Beklagten 85 %.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteils ist vorläufig vollstreckbar.
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