Oberlandesgericht Köln, 2002-03-22, 6 W 102/01

6 W 102/01Obergericht22.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 102/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-03-22

Aktenzeichen: 6 W 102/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0322.6W102.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den am 28.09.2001 verkündeten Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 181/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

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