Oberlandesgericht Köln, 2002-03-25, 13 U 58/01

13 U 58/01Obergericht25.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 58/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-25

Aktenzeichen: 13 U 58/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0325.13U58.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18. Ja-nuar 2001 - 9 O 586/99 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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