19 W 1/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-10, 19 W 1/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 1/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-10
Aktenzeichen: 19 W 1/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0410.19W1.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde des Klägers im übrigen wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 04. Oktober 2001 - 29 O 248/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die allein die Beklagte zu tragen hat.
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