16 Wx 58/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-15, 16 Wx 58/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-04-15, 16 Wx 58/02
16 Wx 58/02Obergericht15.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 58/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-15
Aktenzeichen: 16 Wx 58/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0415.16WX58.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7.3.2002 - 4 T 118/02- abgeändert und der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 5.2.2002 - 50 XIV 4104 B -aufgehoben. Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass eines Haftbefehls wird zurückgewiesen.
Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Geschäftswert wird auf 4000.- EUR festgesetzt.
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