4 WF 157/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-15, 4 WF 157/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-04-15, 4 WF 157/01
4 WF 157/01Obergericht15.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 157/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-15
Aktenzeichen: 4 WF 157/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0415.4WF157.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antragstellerin wird für den Antrag zu Ziffer II. 4. gemäss dem Klageentwurf vom 19. September 2001 uneingeschränkt Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt und ihr auch insoweit Rechtsanwalt B. in H. zu den Bedingungen eines in Bonn ortsansässigen Anwalts beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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