Oberlandesgericht Köln, 2002-04-18, 4 WF 51/02

4 WF 51/02Obergericht18.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 51/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-18

Aktenzeichen: 4 WF 51/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0418.4WF51.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die als sofortige Beschwerde zu wertende "Beschwerde" der Antrag-stellerin vom 02.04.2002 (Bl. 21 GA) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 05. April 2002 - 45 F 50/02 PKH - (Bl. 6 PKH-Heft), durch welchen die Beiordnung des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin "im Hinblick auf die einfache Sach- und Rechtslage" im Rahmen der gewährten Prozesskostenhilfe für das Sorgerechtsverfahren abgelehnt worden ist, abgeändert.

Der Antragstellerin wird im Rahmen der gewährten Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Sorgerechtsverfahrens RA P. J. B. in ... B. (D.) beigeordnet.

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