16 Wx 55/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-22, 16 Wx 55/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-04-22, 16 Wx 55/02
16 Wx 55/02Obergericht22.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 55/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-22
Aktenzeichen: 16 Wx 55/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0422.16WX55.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Be-schluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 07.03.2002 - 2 T 164/01 - aufgehoben, soweit die gegen die Verpflichtung zur Zahlung von mehr als 7.175,15 EUR nebst anteiligen Zinsen gerichtete Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Im übrigen wird die weitere sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens bliebt dem Landgericht vorbehalten.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 9.335,37 EUR festgesetzt.
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