5 U 72/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-24, 5 U 72/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 72/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-24
Aktenzeichen: 5 U 72/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0424.5U72.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Februar 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 374/98 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- EUR abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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