5 U 75/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-04-24, 5 U 75/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 75/00 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-24
Aktenzeichen: 5 U 75/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0424.5U75.00.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 20. März 2000 - 3 O 482/98 - abgeändert.
Die Klage ist dem Grund nach gerechtfertigt.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.497,31 EUR (= 6.840,16 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 9. November 1998 zu zahlen. Die weitergehende Zinsforderung insoweit wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungstenors vorläufig vollstreckbar.
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