Oberlandesgericht Köln, 2002-04-24, 5 U 75/00

5 U 75/00Obergericht24.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 75/00 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-24

Aktenzeichen: 5 U 75/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0424.5U75.00.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 20. März 2000 - 3 O 482/98 - abgeändert.

Die Klage ist dem Grund nach gerechtfertigt.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.497,31 EUR (= 6.840,16 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 9. November 1998 zu zahlen. Die weitergehende Zinsforderung insoweit wird abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungstenors vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.