19 U 218/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-03, 19 U 218/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-05-03, 19 U 218/01
19 U 218/01Obergericht03.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 218/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-03
Aktenzeichen: 19 U 218/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0503.19U218.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.10.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 0 298/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.256,06 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz, jedoch nicht mehr als 9,26 %, zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer: unter 20.000,00 EUR
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