10 UF 228/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-07, 10 UF 228/00
Oberlandesgericht Köln, 2002-05-07, 10 UF 228/00
10 UF 228/00Obergericht07.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 228/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-07
Aktenzeichen: 10 UF 228/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0507.10UF228.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 26. November 2000 (21 F 29/99) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Von dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz - Vers. Nr. xxxxxxxxxxxxxxxxxx - werden auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz - Vers. Nr. xxxxxxxxxxxxxxx - monatliche Rentenanwartschaften von 33,24 EUR, bezogen auf den 31. März 1999, umzurechnen in Entgeltpunkte, übertragen.
Die Kosten des Verfahrens (beider Instanzen) werden gegeneinander aufgehoben.
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