16 U 65/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-13, 16 U 65/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 65/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-13
Aktenzeichen: 16 U 65/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0513.16U65.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.09.2001 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 60/01 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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