9 U 133/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-14, 9 U 133/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 133/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-14
Aktenzeichen: 9 U 133/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0514.9U133.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Juni 2000 (24 O 478/99) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 552,20 EUR nebst 4 % Zinsen daraus seit dem 27.01.2000 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 96 % und der Beklagten zu 4 % auferlegt.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden dem Kläger zu 95 % und der Beklagten zu 5 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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