9 U 185/98•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-14, 9 U 185/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 185/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-14
Aktenzeichen: 9 U 185/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0514.9U185.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 12.11.1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 75/96 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,-- EUR abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die jeweiligen Sicherheitsleistungen dürfen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eine deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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