Oberlandesgericht Köln, 2002-05-15, 13 U 69/01

13 U 69/01Obergericht15.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 69/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-15

Aktenzeichen: 13 U 69/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0515.13U69.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 17.04.2001 - 10 O 535/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Kostenbetrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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