Oberlandesgericht Köln, 2002-05-16, 18 U 31/02

18 U 31/02Obergericht16.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 31/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-16

Aktenzeichen: 18 U 31/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0516.18U31.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.11.2001 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln ( 85 O 163/01) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringen.

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