13 U 97/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-22, 13 U 97/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 97/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-22
Aktenzeichen: 13 U 97/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0522.13U97.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 2.3.2001 ver-kündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 371/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zur Vollstreckung gelangenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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