Oberlandesgericht Köln, 2002-05-22, 5 U 257/01

5 U 257/01Obergericht22.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 257/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-22

Aktenzeichen: 5 U 257/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0522.5U257.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.10.2001 (23 O 94/01) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 878,50 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszins nach § 1 DÜG seit dem 4. Mai 2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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