23 U 3/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-27, 23 U 3/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 U 3/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-27
Aktenzeichen: 23 U 3/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0527.23U3.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat lehnt die Übernahme der Sache aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 2.5.2002 - 10 U 44/02 - ab und gibt die Sache an das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf zurück.
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Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13.2.2002 - 5 O 229/01 - wird bis zur abschließenden Klärung der Frage, welches Gericht im Berufungsverfahren zuständig ist, einstweilen eingestellt.
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