Oberlandesgericht Köln, 2002-05-27, 5 U 78/96

5 U 78/96Obergericht27.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 78/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-27

Aktenzeichen: 5 U 78/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0527.5U78.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. März 1996 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 115/94 - wird zurückgewiesen. Die im Berufungsrechtszug erweitere Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.500,- EUR abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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