5 U 226/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-06-05, 5 U 226/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 226/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-05
Aktenzeichen: 5 U 226/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0605.5U226.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. September 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts A. - 11 O 112/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 15.000,- EUR nebst 4% seit dem 29. April 2000 zu zahlen. Der Be-klagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin 4% Zinsen aus 15.000,- EUR für die Zeit vom 26. bis 28. April 2000 zu zah-len.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen zukünftigen materiellen sowie sämtlichen zukünftigen und zur Zeit nicht vorhersehbaren immateriellen Schaden aufgrund der fehlerhaften Behandlung durch die Beklagten in der Zeit vom 16. Juni 1998 bis zum 9. September 1998 zu ersetzen, soweit die betreffenden Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergehen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechts-streits erster Instanz als Gesamtschuldner zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 22% und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 78% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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