5 U 232/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-06-05, 5 U 232/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 232/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-05
Aktenzeichen: 5 U 232/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0605.5U232.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Oktober 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 448/99 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leisten.
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