Oberlandesgericht Köln, 2002-06-05, 5 U 77/00

5 U 77/00Obergericht05.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 77/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-05

Aktenzeichen: 5 U 77/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0605.5U77.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 1.3.2000 (23 O 419/98) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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