16 Wx 97/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-06-06, 16 Wx 97/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-06-06, 16 Wx 97/02
16 Wx 97/02Obergericht06.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 97/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-06
Aktenzeichen: 16 Wx 97/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0606.16WX97.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die weitere sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.04.2002 - 8 T 36/02 - wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.
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