Oberlandesgericht Köln, 2002-06-06, 16 Wx 97/02

16 Wx 97/02Obergericht06.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 97/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-06

Aktenzeichen: 16 Wx 97/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0606.16WX97.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die weitere sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.04.2002 - 8 T 36/02 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.

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