6 U 59/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-06-14, 6 U 59/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 59/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-14
Aktenzeichen: 6 U 59/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0614.6U59.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 26.2.2002 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 366/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die am 13.11.2001 im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung (33 O 366/01) wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages aufgehoben.
2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
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