Oberlandesgericht Köln, 2002-06-14, 6 U 59/02

6 U 59/02Obergericht14.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 59/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-14

Aktenzeichen: 6 U 59/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0614.6U59.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 26.2.2002 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 366/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die am 13.11.2001 im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung (33 O 366/01) wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages aufgehoben.

2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.

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