Oberlandesgericht Köln, 2002-06-21, 6 U 48/02

6 U 48/02Obergericht21.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 48/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-21

Aktenzeichen: 6 U 48/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0621.6U48.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 18.1.2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 208/01 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die am 14.11.2001 von der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

2.) Die Berufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

3.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.

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