Oberlandesgericht Köln, 2002-06-25, Ss 266/02 - 132 -

Ss 266/02 - 132 -Obergericht25.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 266/02 - 132 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-25

Aktenzeichen: Ss 266/02 - 132 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0625.SS266.02.132.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

  1. Dem Angeklagten wird auf seine Kosten gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - in Aa-chen vom 25. April 2001 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

  2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - in Aachen vom 25. April 2001 mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Aachen zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.