2 Ws 241/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-06-27, 2 Ws 241/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-06-27, 2 Ws 241/02
2 Ws 241/02Obergericht27.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 241/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-27
Aktenzeichen: 2 Ws 241/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0627.2WS241.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der früheren Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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