Oberlandesgericht Köln, 2002-06-28, 19 U 235/01

19 U 235/01Obergericht28.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 235/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-28

Aktenzeichen: 19 U 235/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0628.19U235.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.10.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 O 159/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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