6 U 81/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-06-28, 6 U 81/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 81/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-28
Aktenzeichen: 6 U 81/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0628.6U81.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 5.4.2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 33/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die am 30.1.2002 im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung (31 O 59/02) wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages aufgehoben.
2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
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