Oberlandesgericht Köln, 2002-06-28, 6 U 81/02

6 U 81/02Obergericht28.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 81/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-28

Aktenzeichen: 6 U 81/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0628.6U81.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 5.4.2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 33/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die am 30.1.2002 im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung (31 O 59/02) wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages aufgehoben.

2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.

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