Oberlandesgericht Köln, 2002-07-02, 22 U 47/99

22 U 47/99Obergericht02.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 47/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-02

Aktenzeichen: 22 U 47/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0702.22U47.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Land-gerichts Köln vom 16.12.1998 - 91 0 81/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erfolgen.

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