22 U 47/99•Oberlandesgericht Köln, 2002-07-02, 22 U 47/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 47/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-02
Aktenzeichen: 22 U 47/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0702.22U47.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Land-gerichts Köln vom 16.12.1998 - 91 0 81/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erfolgen.
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