Oberlandesgericht Köln, 2002-07-02, 9 U 137/01

9 U 137/01Obergericht02.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 137/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-02

Aktenzeichen: 9 U 137/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0702.9U137.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 29. Mai 2001 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 585/00 - teilweise geändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen 8.973,17 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Mai 2000 zu zahlen. Wegen der weitergehenden Zinsen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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