Oberlandesgericht Köln, 2002-07-03, 19 W 18/02

19 W 18/02Obergericht03.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 18/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-03

Aktenzeichen: 19 W 18/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0703.19W18.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldner wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 25.03.2002 - 21 O 22/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antrag der Vollstreckungsgläubiger auf Festsetzung eines Zwangsgeldes bzw. Zwanghaft gegen die Vollstreckungsschuldner wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Vollstreckungsgläubigern auferlegt.

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