19 W 18/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-07-03, 19 W 18/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 18/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-03
Aktenzeichen: 19 W 18/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0703.19W18.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldner wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 25.03.2002 - 21 O 22/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag der Vollstreckungsgläubiger auf Festsetzung eines Zwangsgeldes bzw. Zwanghaft gegen die Vollstreckungsschuldner wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Vollstreckungsgläubigern auferlegt.
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